AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Veranstaltungen von jass-events.ch
0. Präambel
jass-events ist ein Verein gemäss Schweizer Obligationenrecht mit Sitz in Seengen AG.
Durch die schriftliche, telefonische, mündliche oder Online-Anmeldung für Veranstaltungen, die auf jass-events.ch ausgeschrieben sind, gehen die Teilnehmenden einen Vertrag mit jass-events.ch ein.
Diese AGB gelten nur für eigene Veranstaltungen von jass-events.ch. Die AGB gelten nicht für Turniere, die wir im Auftrag von Dritten durchführen und die entsprechend auf der von jass-events.ch als solche gekennzeichnet sind. Für diese gelten die jeweiligen AGB des Veranstalters.
Es gelten ausserdem die während der Veranstaltung bereitgestellten Jass-Reglemente, basierend auf der Publikation von Müller, Daniel: Stöck, Wys, Stich. Der neue Schweizer Jassführer. Phonag Verlag AG, Lenzburg 2016.
1. Fotografieren, Film- und Tonaufnahmen
Dem Veranstalter ist es gestattet, Foto-, Film- sowie Tonaufnahmen zu erstellen, auf denen die Teilnehmenden zu erkennen sind. Wir behalten uns vor, diese Aufnahmen auf unseren eigenen Kanälen im Internet (Website, Facebook etc.) zu veröffentlichen. Ausserdem können die Fotos in weiteren Publikationen im Zusammenhang mit Veranstaltungen von jass-events.ch erscheinen. Wer keine Publikation seiner Aufnahmen für die jeweiligen Veranstaltung wünscht, hat dies bei der Standblattausgabe zu melden.
Den Teilnehmenden ist es gestattet, Fotografien, Filmsequenzen sowie Tonaufnahmen für den Privatgebrauch ohne kommerzielle Hintergründe am Turnier zu erstellen. Dazu bedarf es jedoch der Einwilligung der auf dem Foto abgebildeten Personen mit Hinweis auf eine etwaige Veröffentlichung auf privaten Kanälen wie Fotoblogs, Webseiten, sozialen Medien und ähnlichem.
2. Anmeldung und Abmeldung
Die Anmeldung zu einer Veranstaltung von jass-events.ch sowie seinen Partnern und Auftraggebern ist verbindlich.
Wer am Anlass nicht teilnehmen kann, hat dies dem Veranstalter mitzuteilen. Der Veranstalter entscheidet, ob eine Abmeldung möglich ist und die Teilnahmegebühr damit entfällt. In der Regel wird eine Abmeldung vom Veranstalter in Kulanz akzeptiert.
Der Teilnehmer hat auf Verlangen die Teilnahmebestätigung vorzuweisen. Deshalb empfiehlt jass-events.ch eine Anmeldung über die Webseite jass-events.ch. Kann diese nicht vorgewiesen werden und fehlt der Teilnehmer auf der Anmeldeliste von jass-events.ch, entscheiden die Veranstalter bis zum Ende der Standblattausgabe über die Gültigkeit der Anmeldung.
Nach Ende der Standblattausgabe ist keine Abmeldung mehr möglich. Es ist in jedem Fall der volle geschuldete Betrag zu entrichten. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über Ausnahmen entscheiden die Veranstalter.
3. Teilnahmegebühr
Bei den meisten Turnier ist eine Teilnahmegebühr fällig. Diese muss spätestens zum Ende der Standblattausgabe entrichtet werden, andernfalls ist nur nach Absprache eine Teilnahme möglich. Davon ausgenommen sind Ehrengäste, Sponsoren etc.
Nach Ende der Standblattausgabe ist die Teilnahmegebühr in jedem Fall fällig. Es ist in jedem Fall der volle geschuldete Betrag zu entrichten. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über Ausnahmen entscheiden die Veranstalter.
4. Preise und Preisgelder
Es besteht keine Garantie auf Preise und Preisgelder. Ein ungefährer Rahmen über den Umfang der Preise und Preisgelder sind der Webseite zum Zeitpunkt der Ausschreibung des Anlasses zu entnehmen. Ist ein publizierter Sachpreis nicht verfügbar, bemüht sich der Veranstalter, diesen mit einem Sachpreis ähnlichen Werts zu ersetzen.
Der Preis muss persönlich oder durch eine Vertretung unter Vorweisen der Standblatt-Quittung entgegengenommen werden. Eine Nachsendung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Es entscheidet der Veranstalter.
5. Durchführung und Teilnahme an der Veranstaltung
jass-events.ch und gegebenenfalls deren Partner und Auftraggeber entscheiden, ob eine Veranstaltung durchgeführt wird oder nicht. Es gibt keine festgesetzte Mindestteilnehmerzahl. Eine Maximalteilnehmerzahl ist in der Regel pro Turnier festgesetzt.
Wird eine Veranstaltung nicht durchgeführt, werden die Angemeldeten über E-Mail und gegebenenfalls weitere Kanäle mindestens 24 Stunden im Voraus darüber informiert. Der Regelfall ist die Durchführung, die jeweils schriftlich bestätigt wird.
Werden versprochene Leistungen nicht ausgegebenen, zum Beispiel infolge Ausfalls der Infrastruktur, kann dies beim Veranstalter am Tag selber (mündlich oder schriftlich) oder bis 2 Wochen nach der Veranstaltung (schriftlich) geltend gemacht werden. Eine Verzögerung dieser Leitung muss jedoch akzeptiert werden, solange sie am selben Kalendertag erbracht wird. Der Veranstalter entscheidet über die Art und Höhe der Entschädigung (z.B. Ermässigung bei einer späteren Veranstaltung von jass-events.ch, Gutschein beim entsprechenden Gastro-Betrieb, Rückzahlung eines Teilbetrages der Teilnahmegebühr).
Muss ein Turnier abgebrochen werden, kann dies beim Veranstalter am Tag selber (mündlich oder schriftlich) oder bis 2 Wochen nach der Veranstaltung (schriftlich) geltend gemacht werden. Der Veranstalter entscheidet über die Art und Höhe der Entschädigung (z.B. Ermässigung bei einer späteren Veranstaltung von jass-events.ch, Gutschein beim entsprechenden Gastro-Betrieb, Rückzahlung eines Teilbetrages der Teilnahmegebühr). Eine Verzögerung der Veranstaltung muss jedoch akzeptiert werden, solange der Spielbetrieb noch vor Ende des Tages zu Ende geführt werden kann.
Fällt die Preisverteilung aus, werden die Teilnehmenden die im Verlauf der Veranstaltung kommunizierten Preise in den kommenden 4 Wochen per Post oder Banküberweisung erhalten. Es besteht kein Anspruch auf Trostpreise, Gadgets und dergleichen.
Kann eine angemeldete Person nicht teilnehmen, kann diese ersetzt werden. Erscheint die ursprünglich angemeldete Person trotzdem vor der Schliessung der Standblattausgabe, kann sie eine Teilnahme auf jeden Fall noch geltend machen. Für die nachgemeldete Person gibt es dann keine Teilnahmegarantie.
Die Teilnehmenden haben innerhalb des publizierten Zeitrahmens zur Standblattausgabe persönlich bei den Veranstaltern vor Ort zu melden. Erfolgt dies nicht oder verspätet, entscheidet jass-events.ch, gegebenenfalls zusammen mit Partnern und Auftraggebern, über eine Teilnahme.
Es gibt keine Spielgarantie. Es ist möglich, dass während des Turniers Spieler ausfallen und nicht ersetzt werden können. In diesem Falls werden Spielern, die während einer oder mehrerer Passen nicht spielen können, Punkte gutgeschrieben. Bei 12 Spielen sind dies z.B. 1000 Punkte. Die Veranstalter bemühen sich jedoch, besonders bis Spielbeginn, Lücken mit Ersatzjassern zu füllen.
6. Ausschluss von der Veranstaltung
jass-events.ch sowie deren Partner und Auftraggeber behalten sich vor, Teilnehmende von einzelnen Veranstaltungen oder generell von Veranstaltungen, bei denen jass-events.ch erscheint, auszuschliessen. Die Gründe müssen gegenüber Dritten und anderen Turnierteilnehmenden im Einzelfall zum Schutz der Privatsphäre von Betroffenen nicht öffentlich gemacht werden. Ebenso wenig muss der Ausschluss den Betroffenen mitgeteilt werden.
Mögliche Gründe für einen Ausschluss können sein: Gravierende, wiederholte oder mutwillige Verletzung des Turnierreglements; Störung oder Beeinträchtigung des Turnierbetriebs, etwa infolge übermässigen Alkoholkonsums; beleidigende Äusserungen gegenüber Teilnehmenden oder Personal der Veranstalter; kriminelle Handlungen.
Über eine erneute Teilnahme von ausgeschlossenen entscheidet jass-events, gegebenenfalls in Rücksprache mit Partnern und Auftraggebern.
7. Beschwerden
Beschwerden sind schriftlich einzureichen über info@jass-events.ch oder bei jass-events.ch, 5707 Seengen.
jass-events.ch ist jederzeit bemüht, eine für alle Beteiligten verträgliche und annehmbare Lösung zu finden.
Seengen, September 2019
Verein jass-events.ch